Ferienwohnungen Neuschwander
   98693 Ilmenau
   Lindenstraße 37
   Tel.: 03677 68080 oder 0170 7350 200  
   E-Mail: info@ferienwohnungen-ilmenau.de 
Wir beantworten Mails, die über unsere Buchungsanfrage eingehen, in der Regel binnen weniger Stunden.
ANREISEZEITEN:
Wir sind wegen unserer Fahrlehrertätigkeit und auch sonst sehr viel  
unterwegs. Damit niemand vor 
verschlossener Tür stehen muss, ist eine vorherige Vereinbarung Ihres 
Eintreffens am Anreisetag zwingend notwendig.
Melden sie sich bitte über die Mobilfunknummer 0170 7350 200 und vereinbaren Sie mit uns einen Anreisezeitpunkt. Wir sind dann in wenigen Minuten am vereinbarten Ort.
Nach 19.30 sind wir nur noch selten erreichbar.

Wir beantworten  gerne Ihre noch offenen Fragen über Telefon oder über E-Mail..
Wir wünschen eine unfallfreie Anreise, einen angenehmen Aufenthalt im schönen Ilmenau 
und hoffen, dass Sie sich in Ilmenau und in unserem Hause wohlfühlen. 	
 
	AGB für Ferienwohnungen und Zimmer
§ 1. Abschluss des Mietvertrages
  Die Anmeldung kann schriftlich und mündlich oder fernmündlich  vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Mieter auch verbindlich für alle  anderen Nutzer der Nichtraucher-Fewo/Zimmer. Mit Annahme der  Buchungsbestätigung erkennt der Mieter die Allgemeinen Geschäftsbedingungen  verbindlich an. Der Vertrag kommt nach Ablauf der Stornierungsfrist und der Leistung  einer gegebenenfalls geforderten Anzahlung (ca. 30 %) verbindlich zustande.  Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so hat  der Mieter postwendend, in jedem Falle rechtzeitig vor Anlauf der  Stornierungsfrist zu reklamieren. Der Vermieter erstellt sodann binnen einer  Woche eine neue Buchungsbestätigung. Der Vertrag kommt auf der Grundlage  dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Mieter innerhalb der neuen
  Stornierungsfrist nicht  schriftlich storniert. 
  Sonderwünsche und Nebenabreden
  sind grundsätzlich möglich. Sie bedürfen  der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter. Haustiere und Fahrräder  (auch Roller) sind in den Wohnungen nicht erlaubt.
  § 2. Rücktritt vom Mietvertrag
  Der Mieter kann jederzeit ohne Kosten vor Ablauf der vereinbarten  Stornierungsfrist von der Buchung zurücktreten. Die Stornierungsfrist bezieht  sich auf den Tag nach Erhalt der Buchungsbestätigung. Die Buchungsbestätigung  gilt nach Ablauf von drei Tagen als zugestellt. Sie gelten gleichermaßen für  Mieter und Vermieter. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Auch eine  Änderungskündigung bzw. eine Stornierung muss schriftlich, auch per E-Mail, erfolgen.  Maßgeblich für die Wirksamkeit des Rücktritts, der Stornierung oder der  Änderungskündigung ist der Zugang der Stornierung bei dem Vermieter. Bei  Rücktritt vom Mietvertrag nach Ablauf der Stornierungsfrist kann der Vermieter  den vereinbarten Mietpreis abzüglich 30 % Eigenersparnis vom Mieter verlangen. 
  § 3. Rücktrittskostenversicherung
  Kann der Mietvertrag wegen unabwendbarer Ereignisse oder höherer  Gewalt nicht erfüllt werden, so können dennoch die o. a. angemessenen Entschädigung  verlangt werden. Der Vermieter ist entsprechend versichert. Dem Mieter wird anheimgestellt,  dies ebenfalls über eine Reiserücktrittsversicherung zu tun. 
  § 4. Fälligkeit und Zahlung des Mietpreises
  Der Mietpreis wird mit Ablauf der Stornierungsfrist fällig. Wohnungsmieten  sind üblicherweise im Voraus zu zahlen. Dies gilt auch für Fewo. Die  Begleichung der Rechnung erfolgt im Gegensatz zu Hotelrechnungen bereits am Tage  der Ankunft. Für die Zahlung des Mietpreises ist allein der Mieter, nicht etwa  seine Gäste, verantwortlich. Soll Teilzahlung erfolgen, muss dies vorher  schriftlich vereinbart werden. 
  § 5. Leistungen und Preise     
  Der  Mietpreis wird mit Ablauf der Stornierungsfrist, spätestens bei Bezug der  Wohnung fällig. Wohnungsmieten sind üblicherweise im Voraus zu zahlen.  Dies gilt auch für Fewo. Die Begleichung der Rechnung erfolgt im Gegensatz zu  Hotelrechnungen bereits am Tage der Ankunft (+ 3 Tage). Für die Zahlung des  Mietpreises ist allein der Mieter, nicht etwa seine Gäste, verantwortlich.  Soll Teilzahlung erfolgen, muss dies vorher schriftlich vereinbart werden. 
  § 6. Leistungs- und Preisänderungen
  Die Preise sind für Mieter und Vermieter gemäß der in der Bundesrepublik  Deutschland allgemein gültigen Preisgleitklausel für vier Monate verbindlich.  Weicht der Vermieter nach vier Monaten von den vereinbarten Preisen um mehr  als 5 % nach oben ab, so hat der Mieter ein sofortiges Rücktrittsrecht. Es  entstehen dem Mieter keine Kosten. Eine Preisänderung wird dem Mieter unverzüglich  mittels Einschreiben mitgeteilt. Eine Kündigung des Mietvertrages wegen  Preisänderung muss ebenfalls per Einschreiben beim Vermieter binnen 7 Tagen  nach Kenntnisnahme der Preiserhöhung eingegangen sein. 
  § 7.  Anreisezeit / Abreisezeit / Übergabe der Fewo/Zimmer
  Die Übergabe der Fewo  an den Mieter erfolgt bei Anreise. Die An-reisezeiten sind im Voraus zu vereinbaren.  Für die Vereinbarung der Anreisezeit ist der Mieter verantwortlich. Eine Terminvereinbarung  kann bereits bei der Anmeldung, spätestens aber am Vortag des Anreisetages telefonisch  oder schriftlich getroffen werden. 
  Der Vermieter ist  außerhalb der vereinbarten Anreisezeit regelmäßig nur über Mobiltelefon 0170 7350 100 / 200  erreichbar.
  Die Übergabe der Fewo/Zimmer an den Vermieter erfolgt am Tage des Auszuges,  unmittelbar vor der Abreise. Die Abreisezeit kann am 
  Vortag der Abreise vereinbart werden. Sollte der Mieter aus irgendeinem  Grunde die Fewo/Zimmer nicht wie vereinbart räumen können, hat der Mieter dies  spätestens am Vortage dem Vermieter mitzuteilen, damit ein neuer Übergabetermin vereinbart werden kann. Die  Übergabe dauert ca. 5-10 Minuten. Der Mieter ist gehalten, diese Zeit einzuplanen.  Der Vermieter kann auf die förmliche Übergabe der Wohnung, sowohl bei der  Anreise wie bei der Abreise verzichten. Der Vermieter verzichtet hiermit jedoch  nicht automatisch auf eventuelle Schadenersatzansprüche.  
  § 8.Haftung des Vermieters
  Der Vermieter haftet im Rahmen der Leistungsvereinbarung.
  § 9. Haftung der  Mieter 
  Der Mieter haftet im Rahmen der  Sorgfaltspflicht für eine üblich, ordentliche Nutzung der Fewo/Zimmer. 
  Unübliche  bzw. außerordentliche Nutzung, wie zum Beispiel Rauchen in  Nichtraucherwohnungen, macht in der Regel eine außerordentliche Reinigung (z.B.  Vorhänge usw.) notwendig. Für die außerordentliche Grundreinigung entstehen  dem Mieter Mehrkosten in Höhe von 50,00 Euro zzgl. 19 % MwSt. = 59,50 Euro. 
  Mängel vor der Übergabe der Fewo/Zimmer  sind schriftlich zu fixieren. Mängel bei Antritt der Nutzung sind dem  Vermieter unverzüglich zur Kenntnis zu geben und werden durch den Vermieter  unverzüglich abgestellt. Minderung des Mietpreises ist nur möglich, wenn der  Vermieter gemeldete Mängel durch gröbliches Verschulden nicht unverzüglich abstellt.  Eine Minderung des Mietpreises tritt nicht ein, soweit es der Reisende  schuldhaft unterlässt, den Mangel rechtzeitig anzuzeigen. Der Mieter haftet  auch für Schäden durch seine Besucher verursacht werden. Der Mieter haftet  insbesondere auch die empfangenen Schlüssel der Haus-Schließanlage. 
  § 10.Beschränkung  der Haftung
  Vermieter und Mieter haften nicht für  mittelbare und Folgeschäden. 
  § 11.Mitwirkungspflicht
  Der Mieter ist verpflichtet bei  aufgetretenen Leistungsmängeln im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen an der  Schadensminderung mitzuwirken, insbesondere voraussehbare Schäden zu  vermeiden oder gering zu halten. 
  § 12.Ansprüche  und Verjährung
  Ansprüche wegen nicht vortragsgemäßer  Erbringung der vereinbarten Leistungen hat der Mieter innerhalb eines Monats  nach vertraglich vorgesehener Beendigung des Mietvertrages gegenüber der  Vermieter geltend zu machen.  Nach Ablauf  der Frist kann der Mieter Ansprüche nur noch geltend machen, wenn er ohne Verschulden  den an der Einhaltung der Frist verhindert worden. Vertragliche Ansprüche des  Mieters verjähren in sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem  der Mietvertrag dem Vortrag nach enden sollte.
  § 13.Unwirksamkeit  einzelner Bestimmungen
  Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen  des Mietvertrages oder der AGB hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Mietvertrages  zur Folge. Im Übrigen gelten die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen des  BGB.
  § 14.Gerichtsstand
  Der Mieter kann den Vermieter nur an  dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Vermieters gegen den Mieter ist der  Wohnsitz des Mieters maßgebend. Ausnahmen: Die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute  oder gegen Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben.  Oder gegen Personen, die nach Vertragsabschluss  ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben. Oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der  Klageerhebung nicht bekannt ist.  In  diesen Fällen ist der Sitz des Vermieters maßgebend. 
  §  15. Datenschutz
  Der Mieter erklärt sich damit  einverstanden dass der Eingangsbereich (Haustür) per Kamera überwacht wird. Der  Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm  abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert,  geändert und / oder gelöscht werden. Alle persönlichen Daten werden absolut  vertraulich behandelt. 
AGB-Empfehlung  des Bundesverbandes der Vermieter von Ferienhäusern und Ferienwohnungen (BVFF).
                                   
   ©  Neuschwander 07/2022
Impressum:
  HAUS NEUSCHWANDER
  Heinz  Neuschwander
  98693 Ilmenau
  Lindenstraße 37
  
  Tel.:0170 7350 200  
  E-Mail:
  info@ferienwohnungen-ilmenau.de
  St.Nr.: 154/160/25204
  
  Konzeption, Realisierung, Webdesign:
  Olaf Gottschall
  
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